Covid-19-Besuchsregeln
In den Gebäuden der Friedrich von Bodelschwingh-Klinik gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Besucherinnen und Besucher. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses ist für den Besuch nicht notwendig. Besucherinnen und Besucher mit Symptomen einer Atemwegsinfektion erhalten keinen Zutritt.